Service

Qualitätsmanagement

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Qualitätsmanagement

Qualität bedeutet, gute und zuverlässige Dienstleistungen anzubieten. Das braucht die Bereitschaft zur Beratung, Einhaltung von Verträgen, Gesetzen, Umweltauflagen und Sicherheitsbestimmungen. Diesen Ansprüchen wird nur gerecht, der einen organisationsweit gültigen Qualitätsmanagement-Leistungsansatz entwickelt und etabliert und die Forderungen erfüllt.

Aufgabe und Verpflichtung der Einrichtungen des AWO Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken e.V. ist es, soziale Dienstleistungen in einer für die Kund*innen zu jedem Zeitpunkt spürbar guten Qualität anzubieten. Diese Auflage stellen wir uns selbst: Wir verpflichten uns entsprechend den Anforderungen eines Qualitätsmanagements zur ständigen Verbesserung von

  • Organisation

  • Erbrachter Leistung

  • Anpassung unserer Dienstleistungen

gemäß der Rahmennormen der DIN EN ISO 9001.

Dazu ist ein funktionsfähiges Qualitätsmanagement installiert und wird von allen Mitarbeiter*innen einschließlich des Vorstandes und der Führungskräfte angewendet und gelebt.

Im Fachbereich Kindertagesstätten erarbeitet eine Arbeitsgruppe aus Fach- und Führungskräften regelmäßig unsere konkrete pädagogische Auslegung der gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Elisabeth Töpper09263 8255

Häufig gestellte Fragen

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Wer ist der Träger der Kita?

Träger der Kita ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e.V. Ein moderner und sozialer Verband mit rund 2.000 Mitarbeiter*innen, ca. 20.800 Mitgliedern und über 50 Einrichtungen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gibt es seit fast hundert Jahren. Die AWO ist ein gemeinnütziger und unabhängiger Wohlfahrtsverband sowie einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

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